Die Einordnung hängt wesentlich vom Einsatzkontext ab. In internen Recherche-, Assistenz- oder Vorstrukturierungsprozessen lassen sich technische und fachliche Risiken meist gut begrenzen. Kritischer wird es, wenn KI in fachliche Entscheidungen, regulatorische Kontexte oder kundenwirksame Abläufe eingreift. Stabilität im Betrieb entsteht dann nicht allein aus der Modellwahl, sondern aus Architektur, klaren Zuständigkeiten, kontrollierten Datenflüssen, Prüfmechanismen und definierten Eskalationswegen.
Hinzu kommt die Abhängigkeit von Drittanbietern. Modelle, Preise, Nutzungslimits und API-Verfügbarkeit können sich ändern. KI-bezogene Lösungen plane ich deshalb mit klar abgegrenzten Schnittstellen, nachvollziehbarer Protokollierung und einer Struktur, die Anpassungen beherrschbar hält. Empfehlungen zu konkreten Modellen sind technische Einschätzungen und keine Zusage zu dauerhafter Verfügbarkeit oder pauschaler fachlicher Eignung.
Der Leistungsumfang umfasst Architektur, Integration und die technische Bewertung solcher Lösungen. Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung wird dadurch nicht ersetzt. Wo regulatorische oder fachlich sensible Entscheidungen betroffen sind, verbleibt die inhaltliche Verantwortung bei den zuständigen Fachstellen auf Kundenseite. Die AGB konkretisieren diese Rollenverteilung für KI-bezogene Leistungen.